Der Auftrag des Kindergartens
§22 SGB VIII beschreibt die Grundsätze der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen wie folgt:
Tageseinrichtungen sind Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztägig aufhalten und in Gruppen gefördert werden. Tageseinrichtungen für Kinder sollen
- die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern,
- die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen,
- den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können.
Kindertagesstätten werden somit als unentbehrlicher Teil des öffentlichen Bildungswesen zu verstehen. Sie sind, berücksichtigt man entwicklungsphysiologische Erkenntnisse, mit ihren ganzheitlichen Förderauftrag, ihrer lebensweltorientierten Arbeit und ihren guten Beteiligungsmöglichkeiten sehr gut geeignet frühkindliche Bildungsprozesse in Gang zu setzen.
§2 des niedersächsischen Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) beschreibt den Auftrag der Tageseinrichtungen wie folgt: Tageseinrichtungen haben einen eigenen Erziehungs- und Bildungsauftrag, sie sollen insbesondere:
- die Kinder in ihrer Persönlichkeit stärken,
- sie in sozial verantwortliches Handeln einführen,
- ihnen Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln zur eigenständigen Lebensbewältigung,
- die Erlebnisfähigkeit, Kreativität und Fantasie fördern,
- den natürlichen Wissensdrang und Freude am Lernen pflegen,
- die Gleichberechtigung von Jungen und Mädchen erzieherisch fördern und
- den Umgang mit behinderten und nichtbehinderten Kindern sowie Kindern von unterschiedlicher Herkunft und Prägung untereinander fördern.
Der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder
Erzähle mir und ich vergesse. Zeige mir und ich erinnere. Lass mich es tun und ich verstehe.
Konfuzius
Der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung (2005), herausgegeben vom Niedersächsischen Kultusministerium, sowie die ergänzenden Handlungsempfehlungen „Sprachbildung und Sprachförderung“ (2011) und „Die Arbeit mit Kindern unter 3 Jahren“ (2012) sind die Grundlage für die Bildungsarbeit in Kindertagesstätten. Die vorgegebenen Bildungsziele sind Grundlage unseres pädagogischen Handelns in allen Lebensbereichen und Erfahrungsfeldern.
Der Orientierungsplan gibt folgende Lernbereiche vor:
- Emotionale Entwicklung und soziales Lernen
- Entwicklung kognitiver Fähigkeiten und der Lernfreude
- Körper – Bewegung – Gesundheit
- Sprache und Sprechen
- Lebenspraktische Kompetenzen
- Mathematisches Grundverständnis
- Ästhetische Bildung
- Natur und Lebenswelt
- Ethische und religiöse Fragen, Grunderfahrungen menschlicher Existenz
- und für die Krippen noch zusätzlich der Lernbereich Wahrnehmung.