Die Gebühren sind sozial gestaffelt. Sie richten sich nach dem zu versteuerten Einkommen des vorletzten Kalenderjahres. Diese betragen zur Zeit:

Zu versteuerndes Einkommen Betreuungszeitraum
5 Stunden 7 Stunden ganztags
1. Kind 2. Kind 1. Kind 2. Kind 1. Kind 2. Kind
bis 19.000,00€ 100,00€ 50,00€ 140,00€ 70,00€ 160,00€ 80,00€
bis 28.000,00€ 120,00€ 60,00€ 168,00€ 84,00€ 192,00€ 96,00€
bis 37.000,00€ 161,25€ 80,62€ 225,75€ 112,87€ 258,00€ 129,00€
über 37.000,00€ 230,00€ 115,00€ 322,00€ 161,00€ 368,00€ 184,00€

Die Ermäßigung für das 2. Kind gilt nur, wenn das 1. Kind gebührenpflichtig ist.

Für jedes weitere Kind einer Familie werden keine Gebühren erhoben.

Die Gebühren für die Inanspruchnahme der Sonderöffnungszeiten beträgt 5,00 € pro Sonderöffnungszeit.

Keine Gebühren sind für die Kindergartenjahre zu zahlen, für die das Land Niedersachsen eine Freistellung von den Elternbeiträgen gewährt. Die Freistellung bezieht sich auf maximal 8 Betreuungsstunden pro Tag. Die Betragsfreiheit bezieht sich nicht auf die Beteiligung an den Kosten der Verpflegung.

Erhält das Kind in der Kindertagesstätte Verpflegung, so werden zusätzlich zu den Benutzungsgebühren Verpflegungsgebühren erhoben. Die Verpflegungsgebühr für das Mittagessen errechnet sich aus den jeweils bereitgestellten Mahlzeiten. Die anteilige Verpflegungsgebühr beträgt 3,00 € je Mittagessen.